Irgendwie ist es gruselig! Die erste Generation, die mit Facebook und Co. aufwächst, ist auch die Erste, die „virtuelle“ Spuren hinterlässt. Was früher Tagebücher und Liebesbriefe waren, sind heute Messages, Likes und Postings. Eines ist klar: Was das Internet einmal hat, ist für immer gespeichert.
Diese Daten sagen viel über einen Menschen aus, und können so für Hinterbliebene einen Trost, aber auch manchmal eine Erklärung liefern. Wie im Falle eines 15-jährigen Mädchens aus Berlin, das 2012 vor eine U-Bahn gestürzt ist. Die Eltern der jungen Frau kämpften fast sechs Jahre darum, Einsicht in die privaten Nachrichten der verstorbenen Tochter zu bekommen – mit Erfolg. Heute entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz, dass auch digitale Inhalte wie Tagebücher oder Briefe behandelt werden sollten, denn diese gehen nach dem Tod einer Person auch an die direkten Erben. Die Eltern des Mädchens haben nun endlich eine Art Gewissheit. Denn Suizid wurde bis heute von der Familie des Mädchens nicht ausgeschlossen.
Die eigentliche Schwierigkeit in diesem Fall ergab sich aus den Datenschutz-Verordnungen von Facebook. Grundsätzlich kann man Konten von Personen durch ein paar Mausklicks in den „Gedenkzustand“ bringen. Somit kann man das Profil von Verstorbenen immer besuchen, jedoch kann niemand mehr eine Änderung daran vornehmen. Wer das im Fall der 15-Jährigen veranlasst hat, ist ebenso unklar. Facebook schweigt auch hier aus Datenschutz-Gründen. Weiteres ist Facebook um den Datenschutz der Freunde des Mädchens besorgt: Denn der Schutz der Dritten sollte in diesem Fall garantiert sein. Wie dieses Meldeformular aussieht, habe ich euch im folgenden Screenshot illustriert:
Wem überlasse ich mein Facebook-Profil?
Damit man schon im Vorhinein das Entscheidungsrecht darüber hat, wer nach dem Tod die privaten Daten auf Facebook sehen und bearbeiten darf, hat der Social-Media-Riese ein extra eingerichtetes Feature. Wieso man hierfür 18 Jahre alt sein muss, erschließt sich mir leider nicht ganz:
Hier kann man seinen „Nachlasskontakt“ bestimmen, der im Todesfall das Profil verwalten kann. Wenn man auf ein Facebook-Profil nach dem Tod lieber verzichten würde, kann man auch eine Löschung veranlassen. Beides ist unter Einstellungen im Bereich „Konto verwalten“ zu finden. Wie das Ganze aussieht, seht ihr hier:
Wie es auch sei und ob man sich für eine der Möglichkeiten schon im Vorhinein entscheidet, es ist doch immer am Wichtigsten, während Lebzeiten darauf zu achten, was man veröffentlicht und was nicht. Und zum Thema Datenschutz: Ach Facebook, seit wann ist euch DER denn eigentlich SO wichtig? 😉
Bis bald,
Melanie