Brauchen wir ein Drittes Geschlecht?

Der Verfassungsgerichtshof gab letzten Freitag bekannt, dass neben „männlich“ und „weiblich“ eine weitere Geschlechtseintragung in amtlichen Dokumenten möglich sein muss. Das Ganze ins Rollen brachte Alex Jürgen*, eine intersexuelle Person, die sich diskriminiert fühlte, da es ihr nicht gestattet worden war, ihren Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister auf „inter“ oder eine ähnliche Formulierung ändern zu lassen.

Traurig einerseits, dass der Verfassungsgerichtshof erst auf Druck das Personenstandsgesetz amtswegig geprüft hat. Erfreulich natürlich andererseits, dass endlich darüber geredet wird und etwas passiert. Denn laut einer EU-weiten Statistik sind 1,79 Prozent der Bevölkerung intergeschlechtlich. Umgerechnet sind das dann mehr als 9 Millionen Menschen in der EU, die seit Jahren kein offizielles, amtliches Recht auf Intersexualität haben – und das im 21. Jahrhundert.

Außerdem könnten in Zukunft mit dieser Möglichkeit vielen Kindern eine Menge Leid erspart werden. Geschlechtsanpassungen sind, vor allem im Baby- und Kindesalter, gang und gäbe. Schließlich muss das Kind „Geschlechtskonform“ erzogen werden. Einen offiziellen Buben in Mädchenkleider zu stecken, da sich das Kind doch in eine andere Richtung entwickelt, erscheint doch als unmöglich für Eltern. Ich hoffe, man versteht die Ironie.

Jedenfalls ist der Mensch ein komplexes Wesen und das körperliche Geschlecht muss nicht immer mit dem „geistigen Geschlecht“ übereinstimmen. Im englischen Sprachgebrauch lässt sich das leichter in „Sex“ (biologisches Geschlecht) und „Gender“ (kulturelles Geschlecht) unterteilen. Die Möglichkeit nun, offiziell intersexuell sein zu können, könnte also vielen Menschen in Zukunft vieles erleichtern. Oder eben auch erschweren…

Braucht man überhaupt Geschlechter?

Muss man sich „abstempeln“ lassen? Welcher Nutzen hat die Menschheit von einem „M“, „F“ oder nun bald auch „X“ in offiziellen Dokumenten? Dass das Ganze im medizinischen und deshalb biologischen Sinne wichtig werden kann, ist mir bewusst. Jedoch ist jede*r Patient*in individuell und ein*e Mediziner*in muss sich auf die jeweiligen Umstände so oder so einstellen. Also nochmal: Worin steckt der Sinn hinter dieser Klassifizierung? Ob nun jemand männlich, weiblich oder einfach inter ist, ist doch irrelevant. Mensch ist Mensch, es reicht doch, wenn man eine Staatsbürgerschaft hat, hinter der sich schon eine Sinnhaftigkeit versteckt. Also wieso muss man ein Geschlecht „haben“? Aufs Damenklo darf ich auch ohne Vermerk im Reisepass!

Eine Dekonstruktion der Geschlechter im juristischen Rahmen könnte so eine Erleichterung darstellen. Denn rein amtlich und offiziell gibt es dann keinen Unterschied mehr zwischen den Geschlechtern. Davon könnten wir doch nur alle profitieren, oder?

Bis bald,

Melanie